Die Anforderungen des Waffengesetzes genügt der Stand ist polizeilich abgenommen.Die Standlänge beträgt 25m. Bei Verwendung von Bleimunition darf aus Distanzen zwischen 6 und 25 m geschossen werden.Der Stand verfügt über Drehscheiben und besitzt einen StahlIamellen-Kugelfang und ist mit einer effizienten Lüftungsanlage ausgestattet.Es dürfen Pistolen und Revolver ohne Kaliberbegrenzung verwendet werden, sowie Langwaffen Kaliber .22.Nicht zugelassen sind Vorderlader, Luft- und Federdruckwaffen.Die maximale Bewegungsenergie der eingesetzten Munition darf 1500 Joule nicht überschreiten.